Energieeinsparung

Messungen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich

Warum wird Energiesparen immer wichtiger für jeden Hauseigentümer und Mieter?

  • Die Energiepreise haben sich in den letzten 10 Jahren mehr als verdoppelt, ein Ende dieser Entwicklung ist nicht absehbar.
  • Die fossilen Energieträger (Öl, Gas und Kohle) sind endlich.
  • Die großen Lagerstätten von Öl und Gas befinden sich in politisch instabilen Regionen der Erde (GUS, Iran, Irak). Ohne eine grundsätzliche Umstellung unserer Energieversorgung (Ersatz von fossilen Energieträgern, Verbesserung der Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energieträger) sind zukünftige Kriege um die immer knapper werdenden Rohstoffe nicht auszuschließen.
  • Bei jeder Nutzung fossiler Energieträger wird das Klimagas CO2 frei, dadurch trägt der Mensch zum Treibhauseffekt und zur globalen Erwärmung bei.
  • Mit dem Energiesparen begeben Sie sich hinsichtlich der zukünftigen Energiepreisentwicklung auf die sichere Seite und schonen die Energieressourcen.

Was kann der einzelne Hauseigentümer tun?

  • Ermitteln Sie den Energieverbrauch Ihres Gebäudes.
  • Lassen Sie durch ein zertifiziertes Büro Wärmebilder Ihres Hauses erstellen, um Wärmebrücken zu erkennen. Ihnen sind dann die thermischen
  • Schwachstellen des Gebäudes bekannt um somit gezielte Gegenmaßnahmen ergreifen zu können.
  • Lassen Sie die Luftdichtheit Ihres Gebäudes durch eine Blower Door- Messung prüfen. Ein beachtlicher Teil der Energie geht durch undichte Fenster, Türen und Bauteilanschlüsse im Haus verloren.
  • Lassen Sie sich als Hauseigentümer von qualifizierten Energieberatern beraten und eine Amortisationsrechnung für den Sanierungsaufwand anfertigen.
  • Informieren Sie sich über nutzbare Förderprogramme.
  • Ergreifen Sie nach eingehender fachlicher Beratung die geeigneten Maßnahmen
    1. ab 150kWh/m² im Jahr ist eine Beratung sinnvoll
    2. über 200kWh/m² im Jahr besteht dringender Beratungsbedarf

Was muß bei einer Wärmebrückenanalyse an einem Gebäude beachtet werden?

  • Infrarotmessungen zur Wärmebrückenanalyse sind nur in der kalten Jahreszeit möglich. Es sollte eine Temperaturdifferenz von mindestens 15 K [Kelvin] über einen Zeitraum von über 12 Stunden vorhanden sein (z. b. mindestens 20°C Innentemperatur und + 5°C Außentemperatur).
  • Bei Sonneneinstrahlungen, auch im Vorfeld der Messungen, sind grundsätzlich keine Wärmebrückenanalysen möglich. Prinzipiell sollte mindestens 12 Stunden vor Infrarotbilderstellung keine Sonne auf das Gebäude geschienen haben. Ein bewährter Termin ist der frühe Morgen vor Sonnenaufgang.
  • Achten Sie darauf, daß die Messungen nicht nur mit Außenaufnahmen durchgeführt werden. Viele thermische Schwachstellen werden erst durch Innenaufnahmen sichtbar (Beispielsweise Schwachstellen im Dachbereich oder den Zimmerecken). Für eine aussagekräftige Untersuchung sind Messungen aus dem Außen- und dem Innenbereich notwendig (s. auch DIN 13187 und VATh Richtlinie Bauthermografie).
  • Solide Messungen erfordern ein fundiertes Fachwissen.
    Sogenannte „Thermografieaktionen“ von Kommunen und Energieversorgungsunternehmen liefern i.d.R. keine fundierten Erkenntnisse über die Gebäudequalität.
  • Fragen Sie nach der verwendeten Infrarot- Kameratechnik. Bei den Messungen sollte die Infrarotkamera eine Mindestauflösung von 320×240 Bildpunkten bei einer guten thermischen Auflösung von =< 0,1 K [Kelvin] aufweisen.
  • Der Bericht sollte zu jedem Infrarotbild ein Sichtfoto aufweisen, um die Zuordnung der Wärmebilder zu erleichtern. Jedes Infrarotbild mit dem Foto muß eindeutig dem Gebäude bzw. den einzelnen Zimmern zugeordnet werden können. Die Infrarotbilder sind mit der Temperaturskala wiederzugeben und auch dem Nichtfachmann plausibel zu erklären.
  • Wird neben den Infrarotmessungen auch noch die Luftdichtheitsprüfungen mittels Blower Door- Anlage vorgenommen, so sind gleichzeitig Luftleckagen zu dokumentieren.

Warum Außen- und Innenaufnahmen?

Außenaufnahmen von Gebäuden sind sehr plakativ und auch in Fachzeitungen als Blickfang oft zu finden. Viele thermische Schwachstellen an Häusern können aus dem Außenbereich jedoch gar nicht erkannt werden. So spiegelt sich, durch den meist spitzen Aufnahmewinkel im Dachbereich, im Regelfall die kalte Atmosphäre wieder. Das Dach erscheint im Infrarotbild bedeutend kälter als es in Wirklichkeit ist. Auch das Problem der Schimmelbildung und/ oder Taupunktunterschreitung in Zimmerecken oder Geschossdeckeneinbindungen kann mit Außenaufnahmen nicht erkannt und somit nicht untersucht werden. Alle Gebäude mit einer hinterlüfteten Fassade müssen zwangsläufig aus dem Innenbereich untersucht werden. Eine Außenthermografie zeigt hier keinerlei Wärmebrücken. Der Hausbesitzer wiegt sich bei nur Außenuntersuchungen möglicherweise in Sicherheit, obwohl das Gebäude gravierende bautechnische Mängel aufweist.

Was versteht man unter Blower Door- Messung?

Das Ziel eines jeden Bauvorhaben sollte es sein, eine Optimale Wohnbehaglichkeit zu erreichen und die dafür eingesetzte Energie zu minimieren. Dazu ist es notwendig, eine relativ luftdichte Außenhülle an jedem Gebäude zu schaffen. In der DIN 4108, T.2; Abschnitt 6.2 wird der „Einbau einer luftundurchlässigen Schicht über die gesamte Fläche“ gefordert.

Das Blower Door- Verfahren bietet die Möglichkeit:

  • Mit Hilfe der Thermografie Lage und Stärke der Fehlstellen zu bestimmen.
  • Den Luftaustausch aus der Summe aller Leckagen zu messen (Luftwechselrate „n“).

    Die Luftwechselrate bei 50 Pa (Pascal) Druckdifferenz (n50- Wert) ist die international gebräuchlichste Form zur quantitativen Darstellung der Luftdurchlässigkeit. Ob die vorgefundenen Leckagen in ihrer Summe akzeptiert werden können oder Nachbesserungsbedarf besteht, wird meist an dieser Kenngröße entschieden. Die Grenzwerte, die im Rahmen der Einzelfallprüfung seit der Wärmeschutzverordnung 95 bei neu gebauten Häusern nicht überschritten werden dürfen, legt der Teil 7 der DIN 4108 folgendermaßen fest:

  • n50 < 3,0 h-1 bei Gebäuden mit natürlicher Lüftung, d. h. Fensterlüftung
  • n50 < 1,5 h-1 bei Gebäuden mit raumtechnischen Anlagen (auch einfachen Abluftanlagen)
  • n50 < 1,0 h-1 bei Gebäuden, welche Wärmerückgewinnungsanlagen besitzen, ist eine deutliche Unterschreitung des oben angegebenen Grenzwertes von 1,5 h-1 sinnvoll (DIN 4108-7)

Bei neu gebauten Gebäuden mit lufttechnischen Anlagen sind Blower Door- Messungen vorgeschrieben!

Was wird bei der Blower Door- Messung gemacht?

Wird ein Gebäude einer Luftdichtheitsprüfung unterzogen, so spannt man in eine geöffnete Außentür oder Fenster eine luftundurchlässige Plane über einen verstellbaren Rahmen. Dabei drückt sich das Aluminiumprofil über Gummidichtungen im Türrahmen fest und verhindert so, daß die Außenluft unkontrolliert in das Haus gelangt. Im unteren Teil der Plane befindet sich ein drehzahlgeregelter Ventilator, der im gesamten Haus einen Über- und Unterdruck erzeugt.

Auf dem Foto ist zu sehen, wie die Gebäudedruckdifferenz und die dabei geförderte Luftmenge über den Ventilator gemessen wird. Unter Einbeziehung der bekannten Gebäudedaten, wie das eingeschlossene Luftvolumen der zu messenden Räume, wird so die Luftwechselrate pro Stunde bei 50 Pa [Pascal] (n50 – Wert) und der Luftvolumenstrom durch die Gebäudehülle pro m² Hüllfläche (q50 – Wert) ermittelt. Mit der Infrarotkamera oder einem Nebelgenerator zur Erzeugung von Theaternebel ist dann exakt nachzuweisen, an welchen Stellen das Haus undicht ist und nachgebessert werden muß.

Mit einem Thermoanemometer kann die Strömung an den undichten Bereichen in [m/s] gemessen werden.

 

(Quelle; VATh Verband für Angewandte Thermografie e.V.,
Bundesverband für Angewandte Thermografie)